Pflegegrad 1 und 2: Was bedeutet das genau?

Wenn jemand in der Familie pflegebedürftig wird, ist oft vieles unklar — angefangen beim Pflegegrad. Pflegegrad 1 und 2 sind die ersten Stufen des deutschen Pflegesystems nach SGB XI. Sie bestimmen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Dieser Vergleich erklärt den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2 — klar und ohne Fachchinesisch.

Bereich 🟣 Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
🔵 Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
📊 NBA-Punkte 12,5 – 26,9 Punkte 27 – 47,4 Punkte
🚶 Mobilität Leichte Einschränkungen; kann sich in der Wohnung weitgehend selbst bewegen Regelmäßige Hilfe beim Gehen oder auf Hilfsmittel angewiesen
🧠 Kognition Leichte Vergesslichkeit; Orientierung größtenteils vorhanden Deutliche Gedächtnislücken; öfters desorientiert
🛁 Körperpflege Weitgehend selbstständig; gelegentliche Unterstützung Regelmäßige Hilfe beim Waschen, Ankleiden und Essen nötig
💶 Pflegegeld
(§ 37 SGB XI, 2025)
332 €/Monat 761 €/Monat
🏥 Stationäre Pflege Kein Anspruch auf Pflegeheim; Kurzzeit- und Tagespflege möglich Vollstationäre Pflege möglich, wenn ambulante Versorgung nicht ausreicht
🏠 Wohnraumhilfe Bis 4.000 € Zuschuss für Haltegriffe, Rampen, Türverbreiterung Gleicher Zuschuss bis 4.000 €; WG-Gründungszuschuss möglich
Quelle: § 14, § 15 SGB XI · Pflegestärkungsgesetz II · Stand 2025
✅ Das Wichtigste auf einen Blick
  • Pflegegrad 1 = geringe Einschränkungen — Betroffene sind noch weitgehend selbstständig.
  • Pflegegrad 2 = erhebliche Einschränkungen — regelmäßige Unterstützung im Alltag nötig.
  • Ab Pflegegrad 2 greift der Anspruch auf Sachleistungen und vollstationäre Pflege.

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