Wenn jemand in der Familie pflegebedürftig wird, ist oft vieles unklar — angefangen beim Pflegegrad. Pflegegrad 1 und 2 sind die ersten Stufen des deutschen Pflegesystems nach SGB XI. Sie bestimmen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Dieser Vergleich erklärt den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2 — klar und ohne Fachchinesisch.
| Bereich | 🟣 Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung |
🔵 Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| 📊 NBA-Punkte | 12,5 – 26,9 Punkte | 27 – 47,4 Punkte |
| 🚶 Mobilität | Leichte Einschränkungen; kann sich in der Wohnung weitgehend selbst bewegen | Regelmäßige Hilfe beim Gehen oder auf Hilfsmittel angewiesen |
| 🧠 Kognition | Leichte Vergesslichkeit; Orientierung größtenteils vorhanden | Deutliche Gedächtnislücken; öfters desorientiert |
| 🛁 Körperpflege | Weitgehend selbstständig; gelegentliche Unterstützung | Regelmäßige Hilfe beim Waschen, Ankleiden und Essen nötig |
| 💶 Pflegegeld (§ 37 SGB XI, 2025) |
332 €/Monat | 761 €/Monat |
| 🏥 Stationäre Pflege | Kein Anspruch auf Pflegeheim; Kurzzeit- und Tagespflege möglich | Vollstationäre Pflege möglich, wenn ambulante Versorgung nicht ausreicht |
| 🏠 Wohnraumhilfe | Bis 4.000 € Zuschuss für Haltegriffe, Rampen, Türverbreiterung | Gleicher Zuschuss bis 4.000 €; WG-Gründungszuschuss möglich |
Quelle: § 14, § 15 SGB XI · Pflegestärkungsgesetz II · Stand 2025
✅ Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflegegrad 1 = geringe Einschränkungen — Betroffene sind noch weitgehend selbstständig.
- Pflegegrad 2 = erhebliche Einschränkungen — regelmäßige Unterstützung im Alltag nötig.
- Ab Pflegegrad 2 greift der Anspruch auf Sachleistungen und vollstationäre Pflege.
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