Wenn ein Mensch Pflegegrad 3 oder 4 erhält, verändert sich für Familien oft vieles zugleich. Neben der Frage nach passenden Leistungen geht es vor allem darum, welche Unterstützung im Alltag tatsächlich gebraucht wird. Der Pflegegrad beschreibt dabei nicht eine einzelne Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen eingeschränkt ist.
Was unterscheidet Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4?
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Pflegegrad 4 bezeichnet eine schwerste Beeinträchtigung. Grundlage ist das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes. Dabei werden unter anderem Mobilität, Orientierung und Kommunikation, Verhalten, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags betrachtet.
Für Pflegegrad 3 werden 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte benötigt, für Pflegegrad 4 sind es 70 bis unter 90 Punkte. Diese Punktzahl ist hilfreicher als starre Beschreibungen: Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können sehr unterschiedliche Fähigkeiten und Bedürfnisse haben.
Pflegegeld: die aktuellen Beträge
Wird die häusliche Pflege selbst sichergestellt, etwa durch Angehörige, beträgt das Pflegegeld aktuell 599 Euro monatlich bei Pflegegrad 3 und 800 Euro monatlich bei Pflegegrad 4. Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Versorgungssituation ab.
Daneben können weitere Leistungen infrage kommen, beispielsweise der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Tagespflege oder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Eine Pflegeberatung hilft dabei, Ansprüche nicht nur einzeln, sondern als passendes Gesamtpaket zu betrachten.
Was bedeutet der Pflegegrad im Alltag?
Bei Pflegegrad 3 gelingt manches noch selbstständig, während bei anderen Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung nötig ist. Das kann Körperpflege, Ankleiden, Essen, Orientierung oder die Organisation von Medikamenten betreffen. Bei Pflegegrad 4 ist die Abhängigkeit von Unterstützung meist umfassender. Trotzdem bleiben persönliche Vorlieben, Gewohnheiten und Fähigkeiten wichtig und sollten nicht hinter der Einstufung verschwinden.
Entscheidend ist deshalb nicht nur: „Welcher Pflegegrad liegt vor?“, sondern auch: „Was kann die Person noch selbst, wobei braucht sie Hilfe und was gibt ihr Sicherheit?“ Eine gute Pflegeplanung setzt genau dort an.
Pflege-WG ist nicht gleich Pflegeheim
Eine ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft ist grundsätzlich keine vollstationäre Einrichtung. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in eigenen Zimmern und nutzen Gemeinschaftsräume. Pflege und Betreuung werden ambulant vereinbart. Ob eine solche Wohnform passt, entscheidet sich nicht allein am Pflegegrad, sondern auch an medizinischem Bedarf, Mobilität, Nachtversorgung, persönlichen Wünschen und der konkreten Ausgestaltung der WG.
Mehr über diese Wohnform erfahren Sie auf unserer Seite zu den betreuten Wohngemeinschaften in Berlin.
Wann sollte eine Höherstufung geprüft werden?
Wenn der Unterstützungsbedarf deutlich zunimmt und die bisherige Einstufung den Alltag nicht mehr realistisch abbildet, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Hilfreich ist es, über einige Tage zu notieren, wobei Unterstützung notwendig ist und wie viel Zeit oder Anleitung benötigt wird. Auch Belastungen der Angehörigen und nächtliche Situationen sollten nicht verharmlost werden.
Wenn Sie Fragen zur Versorgung mit Pflegegrad 3 oder 4 und zum Leben in einer Berliner Pflege-WG haben, können Sie unverbindlich mit unserem Team sprechen. Wir hören zu und erklären verständlich, welche nächsten Schritte möglich sind.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Pflegegeld · Berlin.de: Pflege in Wohngemeinschaften