Pflegegrad 1 und 2: Was bedeutet das genau?

Ein Pflegegrad soll abbilden, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Gerade bei Pflegegrad 1 und 2 sind Einschränkungen von außen nicht immer sofort sichtbar. Manche Menschen sind körperlich noch recht mobil, brauchen aber wegen Gedächtnisproblemen, Unsicherheit oder fehlender Orientierung regelmäßig Unterstützung.

Pflegegrad 1 und 2: der wichtigste Unterschied

Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Dafür werden im Begutachtungsverfahren 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte benötigt. Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung und umfasst 27 bis unter 47,5 Punkte.

Die Begutachtung betrachtet mehrere Lebensbereiche. Dazu gehören Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, der Umgang mit Erkrankungen und Therapien sowie die Gestaltung des Alltags. Deshalb lässt sich ein Pflegegrad nicht allein an einzelnen Merkmalen wie Gehfähigkeit oder Vergesslichkeit festmachen.

Welche Leistungen gibt es?

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Betroffene können jedoch unter anderem den Entlastungsbetrag nutzen und Zuschüsse für bestimmte Anpassungen der Wohnung beantragen.

Ab Pflegegrad 2 kann bei selbst sichergestellter häuslicher Pflege ein monatliches Pflegegeld von aktuell 347 Euro gezahlt werden. Alternativ oder ergänzend kommen ambulante Pflegesachleistungen infrage. Die Pflegekasse prüft die persönlichen Voraussetzungen.

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann die Pflegekasse bei den Pflegegraden 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen. Dazu können beispielsweise Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder ein pflegegerechter Badumbau gehören. Der Antrag sollte möglichst vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wie kann sich Pflegegrad 1 im Alltag zeigen?

Oft ist nur punktuelle Hilfe nötig: beim sicheren Duschen, bei Wegen außerhalb der Wohnung, bei der Tagesstruktur oder beim Umgang mit Terminen. Auch frühe kognitive Veränderungen können berücksichtigt werden. Es ist deshalb wichtig, bei der Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen zu schildern.

Was verändert sich mit Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 wird Unterstützung meist regelmäßig benötigt. Das kann Hilfe bei Körperpflege und Kleidung sein, aber auch Anleitung bei Mahlzeiten, Medikamenten oder der Orientierung. Wie diese Hilfe aussieht, ist individuell. Zwei Menschen mit Pflegegrad 2 können ganz unterschiedliche Schwerpunkte haben.

Gut auf die Begutachtung vorbereiten

  • Notieren Sie einige Tage lang, welche Hilfe tatsächlich notwendig ist.
  • Beschreiben Sie auch Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung.
  • Legen Sie Medikamentenplan, Arztberichte und vorhandene Unterlagen bereit.
  • Schildern Sie einen typischen schwierigen Tag und beschönigen Sie die Situation nicht.

Wenn sich der Unterstützungsbedarf später deutlich verändert, kann eine erneute Begutachtung beziehungsweise Höherstufung beantragt werden. Eine unabhängige Pflegeberatung oder ein Pflegestützpunkt kann bei der Vorbereitung helfen.

Sie möchten besser einschätzen, welche Unterstützung zu Ihrer Familie passt? Im Ratgeber finden Sie weitere Orientierung. Fragen zum Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft beantworten wir Ihnen gern in einem unverbindlichen Gespräch.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Pflegegeld · Bundesgesundheitsministerium: Wohnungsanpassung